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Auszüge aus dem ‚Schwarzbuch Jugendamt von M. – J. Leonard.

Info zu unserem Blog ‚Schwarzbuch‘ Jugendhilfe:
Zur besseren Einordnung der hier versammelten Geschichten von Kindern und Jugendlichen, die innerhalb der  komplexen Hilfesysteme  in Deutschland keinen Halt finden und sich mitunter trotz vieler Angebote, allein gelassen fühlen, in ihrer seelischen und materiellen Not. Unsere NGO KARUNA Hilfe für Kinder und Jugendliche in Not kümmert sich seit 25 Jahren in Deutschland und International um jungen Menschen, die von den unterschiedlichsten Hilfeangeboten unzureichend oder nicht erreicht werden. Insbesondere im internationalen Vergleich stellt sich die Frage, weshalb es gerade in der Bundesrepublik Deutschland so schwer fällt, den besonders in Not geratenden Kindern und Jugendlichen zu helfen, die aus besonders schwierigen Familien kommen. Sobald die eigenen Eltern Gewalt anwenden, das Kind psychisch quälen oder  sexuell missbrauchen, ist der Staat und mehr noch die Gesellschaft gefordert, die betroffenen Kinder und Jugendlichen unverzüglich zu schützen. Insbesondere das Jugendamt, auf der Grundlage des Grundgesetzes und des Kinder und Jugendhilfegesetzes ist die Institution, die diesen Schutz garantieren und umsetzen muss. Wie nun aber kommt eine Gesellschaft auf die Idee, die zu schützenden, verletzten Kinder und Jugendlichen unter anderen in geschlossene Heime einzuweisen? Zugegeben, sind diese Heime die Ausnahme und sollen sich am Ende einer Interventionskette befinden. Eine Intervention für Jugendliche und Kinder, die mit ihrem Verhalten herkömmliche Hilfe nicht annehmen (können)? Wenn ein Hilfeverlauf, mit ihren Instrumenten, die von der Straßensozialarbeit bis zur stationären Unterbringung in Jugendwohngruppen vieles ermöglichen, am Ende eine gegen das Kind gerichtete Unterbringen vorhält und damit drohen kann, muss sich selbst Infrage stellen oder wird in einer Demokratie reformiert. Wir möchten mit unserer Veröffentlichung von Fällen, dazu beitragen, dass die Jugendämter sich in Frage stellen und reformieren oder sich abschaffen, ohne das der gesellschaftliche Schutz für Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Willkür in den Familien oder anderswo aufgeben wird! 

Die Jugendämter abzuschaffen, scheint bei einer historischen Betrachtung zur Geschichte der Jugendämter als angebracht. Diese Überlegung richtet sich nicht gegen die Mitarbeiter der Jugendämter, die versuchen unter dem Druck der auf sie lastet, ihre Arbeit zu leisten und das sehr oft, sehr aufopferungsvoll. 

 

Hier nun Auszüge aus dem Schwarzbuch Jugendamt, von M. – J. Leonard.

„Das System der Jugendämter in Deutschland ist eine der umstrittensten Einrichtungen der Moderne. Da seine Wurzeln in der Weimarer Republik und dem Nationalsozialismus liegen, wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von internationalen Politikern mehrfach gefordert, es abzuschaffen bzw. durch ein anderes System zu ersetzen. Bis heute jedoch ohne Erfolg.

Die Jugendämter wurden in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts in Deutschland eingeführt, um insbesondere Waisenkindern und Kindern aus Arbeiterfamilien bessere Zukunftschancen in der Zeit der industriellen Revolution zu ermöglichen. Sie fußten auf dem Gedankengut der Weimarer Republik, die es sich zum Ziel gesetzt hatte, die wirtschaftliche und soziale Not der Bevölkerung nach dem verlorenen ersten Weltkrieg durch ein neues Rechtssystem und soziale Programme zu lindern.[1]

Diese Ideologie wurde vom Nationalsozialismus zunächst zur Fürsorgeerziehung für gefährdete und verwahrloste  Jugendliche  weiterentwickelt  und  schließlich  für die Umerziehung und Auslesepraxis missbraucht.[2]

Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich die Kinder- und Jugendhilfe in Ost- und Westdeutschland unterschiedlich weiter.

In Westdeutschland gab es eine Reorganisation und einen Identitätswandel. Die Jugendämter delegierten die Kinder- und Jugendhilfe nun vor allem auf kirchliche und soziale Träger.[3] Sie kümmerten sich um Kriegswaisen, die in den Trümmern des durch den Krieg stark zerstörten Deutschlands aufgegriffen wurden. Sie gaben ihnen Perspektiven durch Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten und linderten ihre materielle Not. Damit kehrte die Kinder- und Jugendhilfe wieder stärker zu ihrer ursprünglichen Ausrichtung in der Anfangsphase zurück. Die Jugendämter nahmen in dieser Zeit maßgeblich Einfluss auf die Ausbildung und die Wohnsituation der Kinder- und Jugendlichen. Es entwickelte sich eine sozial geprägte, privatwirtschaftliche Pflegeindustrie, die sich ausschließlich mit der Pflege und Betreuung von Kindern und Jugendlichen befasste.[4]

Der Strukturwandel ab Mitte der 60er Jahre führte zu einem erneuten Wechsel der Perspektive. Die Kriegswaisen waren inzwischen erwachsen und benötigten die Hilfen der Jugendämter nicht mehr. Gleichzeitig kam die antiautoritäre Erziehung in Mode und beeinflusste das Bild vom Kind in Richtung gleichgestellter Partner. In dieser Zeit entstanden zahlreiche Studien über das Bindungsverhalten von Kindern, welche die Heimerziehung als denkbar schlechteste Form für die Entwicklung eines gesunden Menschen darstellten.[5]

Die Folge: Zahlreiche Heime wurden geschlossen.

Auf der anderen Seite forderten jedoch linksgerichtete Gruppierungen die „Vergesellschaftung“ der Kinderfrage. Die Betreuung der Kinder sollte nicht mehr allein durch die Mütter stattfinden, um ihnen mehr Freiheiten und Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme und Selbstverwirklichung zu geben.

Auf diese Weise bildeten sich zwei entgegengesetzte gesellschafspolitische Positionen mit verschiedenen Idealbildern.[6]

In Ostdeutschland wurde die Integration der Kinder- und Jugendlichen in die sozialistische Gesellschaft weiterhin maßgeblich durch staatliche Institutionen gesteuert und finanziert. Es entwickelte sich ein flächendeckendes Angebot von Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen, angefangen bei Kinderkrippen für die Kleinsten bis hin zu Sportförderung und Familienhilfen. Die staatliche Verantwortung für die Erziehung und Prägung auf das sozialistische System war von der Bevölkerung stark verinnerlicht und in den Gesetzen verankert.[7]

Die Erziehung der Kinder wurde von staatlichen Stellen übernommen, d.h. nach der Ideologie lag die „allumfassende Erziehungsfürsorge“ beim Staat.

Die Eltern waren einem starken gesellschaftlichen Druck ausgesetzt, ihre Kinder so früh, wie möglich, dem staatlichen Erziehungssystem zu überlassen, da die Arbeitskraft der Eltern der staatlich geregelten Planwirtschaft nicht länger als nötig entzogen werden sollte.

Weiterhin hatte die Eingliederung der Kinder in das staatliche System Vorrang vor dem Elternrecht. Die Eingriffe gingen so weit, dass z.B. die Unterbringung von Jugendlichen in Lehrlingswohnheimen auch gegen den Wunsch der Eltern und des Jugendlichen selbst angeordnet werden konnte, wenn eine staatliche Erziehungsstelle eine solche Fremdunterbringung befürwortete. Derartige Eingriffe ins Elterrecht wurden von großen Teilen der Bevölkerung als eine Bevormundung empfunden und führten zu Widerständen gegen solche Maßnahmen.[8]

An diesem Beispiel ist die allgemeine Tendenz des Sozialstaates erkennbar, die Familien – wenn nötig – „zu ihrem Glück zu zwingen“. Die Familien sahen sich durch die Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen „betreuungsmäßig umzingelt“, wobei Andersdenkende vollständig ausgegrenzt wurden. Der Staat verwendete die Jugendhilfe damit zu einer Maßnahme der staatlichen Kontrolle, um zu garantieren, dass auch in den Familien die vorgegebene politische Ideologie eingehalten wurde.[9]

Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten kam es in den 90er Jahren zu einem Wiedererstarken der Pflegeindustrie. Während in Westdeutschland die Kindererziehung weitestgehend den Familien überlassen wurde und das Elternrecht im Grundgesetz verankert war, gab es in den sog. „Neuen Bundesländern“ der ehemaligen DDR noch immer das flächendeckende Erziehungsmodell durch die staatlichen Organisationen.

Viele Mitglieder der ehemaligen staatlichen Erziehungseinrichtungen erwiesen sich als gut ausgebildet und wurden nach dem Zusammenbruch der DDR in die neu eröffneten Behörden und Jugendhilfezentren der Jugendämter übernommen. In Folge der Migrationsbewegungen zwischen Ost- und West übertrugen sie die DDR- Ideologie des Staates als Erziehungsbeauftragter und der arbeitenden Mutter im erhöhten Maße auf das westdeutsche Erziehungssystem.

Zur Finanzierung der deutschen Einheit hatte der Staat u.a. auf die Rentenkassen zurückgegriffen. Daher wurde es notwenig, die Bevölkerung – und hier insbes. die in Westdeutschland meist nicht arbeitenden verheirateten Frauen – stärker zur Eigenfinanzierung ihrer Rente heranzuziehen. Mit einer neuen gesellschaftspolitischen Ideologie wurde aufgrund der wirtschaftlichen Notwendigkeit die Hausfrau und Mutter, welche nach der Geburt des ersten Kindes zu Hause bleibt und sich nur noch der Kindererziehung widmet,  trotz steigender Arbeitslosigkeit  der Gesamtbevölkerung zunehmend in Politik und Medien „verpönt“.

In den 90er Jahren wurden damit einhergehend die Rufe nach Krippenplätzen und Ganztagsbetreuung für Gesamtdeutschland zunehmend lauter. Die Zahl der Singlehaushalte erhöhte sich, die Mütter waren besser ausgebildet und gingen nach der Schwangerschaft früher zurück in den Beruf, um ihre Rentenansprüche nicht zu gefährden.

Die Politik verstärkte auch weiterhin den Druck gegenüber jungen Familien. Nach der Jahrtausendwende wurden die Rentenansprüche junger Mütter, die wegen der Kinder nicht mehr in den  Beruf  zurückkehrten  drastisch  reduziert. Auf diese Weise zwang die Politik, alle Mütter, so schnell wie möglich nach der Geburt der Kinder wieder eine Arbeit aufzunehmen.

Auf der anderen Seite reichen aber Betreuungsangebote für Kleinkinder bis heute nicht aus, um den neuen Bedarf an Ganztagsplätzen zur Betreuung von Kindern berufstätiger Mütter zu decken. Die Bevölkerung reagiert auf dieses Missverhältnis mit einer Reduzierung der Geburtenrate. Nach aktuellen Studien des Statistischen Bundesamtes ist Deutschlands inzwischen eines der Länder mit der weltweit geringsten Zahl von Geburten bezogen auf die Bevölkerung.